Beitragsbescheinigungen (Straßenanliegerbescheinigungen) werden von den Grundstückseigentümern/Erbbauberechtigten für die Finanzierung von Bauvorhaben benötigt.
Die jeweiligen Banken fordern durch die Beitragsbescheinigung über bereits gezahlte bzw. noch zu zahlende Beiträge (Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge, Straßenanliegerbeiträge).
Gebühren
22,00 €
Rechtliche Grundlagen
- §§ 123 -135 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)



