Beitragsbescheinigungen (Straßenanliegerbescheinigungen) werden von den Grundstückseigentümern/Erbbauberechtigten für die Finanzierung von Bauvorhaben benötigt.

Die jeweiligen Banken fordern durch die Beitragsbescheinigung über bereits gezahlte bzw. noch zu zahlende Beiträge (Erschließungsbeiträge, Kanalanschlussbeiträge, Straßenanliegerbeiträge).

Gebühren

22,00

Rechtliche Grundlagen

  • §§ 123 -135 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)

Sonstiges

Anliegerbeiträge
Erschließungsbeiträge
Kanalanschlussbeiträge
Straßenbaubeiträge