Für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Kabel, Kanäle) sowie Straßenarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Anlegung von Zufahrten, Absenkung von Bordsteinen) ist es erforderlich, vorhandene Verkehrsflächen in Anspruch zu nehmen. Diese Straßenaufbrüche sind genehmigungspflichtig.

Die Aufgrabungsgenehmigung muss beantragt werden. Nach einer technischen Prüfung wird die entsprechende Erlaubnis schriftlich erteilt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Wiederherstellung der Oberfläche kontrolliert.

Der Antrag und die Genehmigung müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt bzw. erteilt werden.

Die "Richtlinien der Kreisstadt Olpe für die Durchführung von Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum" sind zu beachten.

Notwendige Unterlagen

Sie benötigen vor Beginn zwei Genehmigungen:

  • die Aufgrabungsgenehmigung (§18 Straßen- und Wegegesetz NRW)
  • die Verkehrsrechtliche Anordnung (§ 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung)

Entsprechende Antragvordrucke finden Sie im "Serviceportal".
Wählen Sie dort den Begriff "Onlinedienste", dann "Serviceübersicht" und anschließend "Bauen und Verkehr"


Dem jeweiligen Antrag sind beizufügen:

  • Lageplan
  • Foto der Örtlichkeit vor Beginn (kann nachgereicht werden)

Gebühren

Die Gebühr beträgt 44,00 € je Aufgrabungsgenehmigung.

Antrag & Dokumente

Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung nach dem Straßen- und Wegegesetz (PDF, 139 kB)

Richtlinien der Kreisstadt Olpe für die Durchführung von Aufgrabungen im öffentlichen Straßenraum