Bei Veranstaltungen muss unter bestimmten Voraussetzungen im Freien und in geschlossenen Gebäuden eine Brandsichterheitswache durch die Feuerwehr gestellt werden. Bei Veranstaltungen innerhalb der Stadthalle Olpe, werden mit Übersendung des Mietvertrages die notwendigen Antragsformulare für die Brandsicherheitswache automatisch mitversandt.


Bei Veranstaltungen muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Brandsicherheitswache anwesend sein. Dies gilt insbesondere wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht und bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet ist. Daher sind diese Veranstaltungen rechtzeitig beim Ordnungsamt anzuzeigen. Das Ordnungsamt entscheidet dann darüber, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist.
 
Außerdem werden Brandsicherheitswachen auch durch baurechtliche Vorschriften (z. B. Veranstaltungen auf Großbühnen und Szeneflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche) gefordert.

Notwendige Unterlagen

Eine schriftliche Anzeige der Veranstaltung mit den folgenden Angaben zum Antragsteller

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer/Faxnummer 

und zur Veranstaltung

  • Anlass/Bezeichnung der Veranstaltung
  • Zeitraum der Veranstaltung (einschl. Auf- und Abbau)
  • Ort der Veranstaltung
  • Anzahl der erwarteten Besucher
  • Art und Dauer von Musikdarbietungen
  • Anzahl und Art der Speisen und Getränke
  • Besonderheiten im Zusammenhang mit einer erhöhten Brandgefahr (z. B. Einsatz Pyrotechnik, offenes Feuer, feuergefährliche Stoffe etc.)
  • und je nach Veranstaltung ein Lageplan des Veranstaltungsgeländes (möglichst 1:500)

Gesetzliche Grundlagen

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten in der Kreisstadt Olpe bei Einsätzen der Feuerwehr (PDF, 59 kB, 30.8)