Bei Veranstaltungen muss unter bestimmten Voraussetzungen im Freien und in geschlossenen Gebäuden eine Brandsichterheitswache durch die Feuerwehr gestellt werden. Bei Veranstaltungen innerhalb der Stadthalle Olpe, werden mit Übersendung des Mietvertrages die notwendigen Antragsformulare für die Brandsicherheitswache automatisch mitversandt.
Außerdem werden Brandsicherheitswachen auch durch baurechtliche Vorschriften (z. B. Veranstaltungen auf Großbühnen und Szeneflächen mit mehr als 200 m2 Grundfläche) gefordert.
Notwendige Unterlagen
Eine schriftliche Anzeige der Veranstaltung mit den folgenden Angaben zum Antragsteller:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer/Faxnummer
und zur Veranstaltung:
- Anlass/Bezeichnung der Veranstaltung
- Zeitraum der Veranstaltung (einschl. Auf- und Abbau)
- Ort der Veranstaltung
- Anzahl der erwarteten Besucher
- Art und Dauer von Musikdarbietungen
- Anzahl und Art der Speisen und Getränke
- Besonderheiten im Zusammenhang mit einer erhöhten Brandgefahr (z. B. Einsatz Pyrotechnik, offenes Feuer, feuergefährliche Stoffe etc.)
- und je nach Veranstaltung ein Lageplan des Veranstaltungsgeländes (möglichst 1:500)



