Beförderungen von Leichen über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Bestattungsgesetz NRW nur mit einem Leichenpass zulässig, der vom Ordnungsamt des Sterbeorts ausgestellt wird.

Notwendige Unterlagen

  • Sterbeurkunde oder Bescheinigung über die Zurückstellung der Beurkundung eines Sterbefalles oder einer Genehmigung nach dem Ordnungsbehördengesetz
  • Bescheinigung über die Durchführung einer zweiten Leichenschau

Gebühren

Ein Leichenpass kostet 15,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)