Die Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze bedarf grundsätzlich einer Sondernutzungserlaubnis.

Notwendige Unterlagen

Gebühren

48,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)