Die Benutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze bedarf grundsätzlich einer Sondernutzungserlaubnis. Notwendige Unterlagen schriftlicher Antrag Gebühren 48,00 Euro. Rechtliche Grundlagen Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)