Wer im Stadtgebiet der Kreisstadt Olpe eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht beginnen möchte, ist verpflichtet, die Gewerbeanzeige mit Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle im Ordnungsamt anzuzeigen.

Darüber hinaus ist

  • die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung),
  • die Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung) und
  • die Beendigung eines Betriebes (Gewerbeabmeldung)

anzeigepflichtig.

Form der Anzeige

Die Gewerbeanzeige ist, wenn möglich, persönlich beim Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten - vorzunehmen. Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig: 

  • Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Gewerbetreibenden die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung), 
  • bei Bevollmächtigung eine Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten, 
  • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug, 
  • bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und einer Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll. 

Gebühren

Es gelten folgende Gebührensätze:

  • Gewerbean- bzw. -ummeldung:
    • a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26,00 Euro
    • b) für juristische Personen,  auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: Euro 33,00 Euro
    • c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: Euro 13,00 Euro
  • Gewerbeabmeldung: kostenfrei

Rechtliche Grundlagen

Gewerbeordnung (GewO)