Wer im Stadtgebiet der Kreisstadt Olpe eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht beginnen möchte, ist verpflichtet, die Gewerbeanzeige mit Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle im Ordnungsamt anzuzeigen.
Darüber hinaus ist
- die Verlegung des Betriebes (Gewerbeummeldung),
- die Erweiterung der Tätigkeit (Gewerbeummeldung) und
- die Beendigung eines Betriebes (Gewerbeabmeldung)
anzeigepflichtig.
Form der Anzeige
Die Gewerbeanzeige ist, wenn möglich, persönlich beim Ordnungsamt - Gewerbeangelegenheiten - vorzunehmen. Hierzu sind folgende Unterlagen notwendig:
- Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Gewerbetreibenden die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung),
- bei Bevollmächtigung eine Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten,
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug,
- bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und einer Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.
Gebühren
Es gelten folgende Gebührensätze:
- Gewerbean- bzw. -ummeldung:
- a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: Euro 26,00 Euro
- b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: Euro 33,00 Euro
- c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: Euro 13,00 Euro
- Gewerbeabmeldung: kostenfrei



