Als Obdachlose werden Menschen bezeichnet, die über keinen festen Wohnsitz verfügen und im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notunterkünften übernachten.

Einweisungen von Obdachlosen sind ggfls. in die stadteigenen Unterkünfte möglich.

Rechtliche Grundlagen

Ordnungsbehördengesetz (OBG)

Satzung für die Benutzung der Notunterkünfte der Kreisstadt Olpe für Aussiedler, Zuwanderer, Flüchtlinge, asylbegehrenden Ausländer und sonstige Personen (PDF, 649 kB, 80.1)