Jeder, der ein öffentliches Fest veranstaltet und dabei Alkohol ausschenken will, benötigt eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung)

Der Ausschank alkoholfreier Getränke und das Verabreichen von Speisen ist erlaubnisfrei.

Für die Erteilung einer Gestattung muss ein besonderer Anlass gegeben sein. Das Ereignis muss zudem zeitlich begrenzt sein.

Besondere Anlässe sind kurzfristige Ereignisse wie zum Beispiel Schützenfeste, Pfarrfeste, Sommerfeste, Dorfabende, Jubiläumsfeiern, Partys, Sportveranstaltungen (wie etwa Fußballturniere), Tanzveranstaltungen, Märkte, und so weiter.

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Gestattung nach dem Gaststättengesetz

Gebühren

Eine Gestattung kostet 50,00 Euro.

Rechtliche Grundlagen

Gaststättengesetz (GastG)