In den beiden Gesetzen werden generelle Regelungen zur Ladenöffnung sowie spezielle Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen geregelt.

Ladenöffnungszeiten sind Zeiten, an denen Ladengeschäfte aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes und des Schutzes der Sonn- und Feiertage beschränkt sind.

Jährlich dürfen höchstens an vier Sonn- oder Feiertagen Läden bis zu fünf Stunden geöffnet sein. Die Sonn- und Feiertage, an denen ein Verkauf nicht stattfinden kann, sind im Gesetz über die Sonn- und Feiertage geregelt.

Rechtliche Grundlagen

Ladenöffnungsgesetz für das Land Nordrhein Westfalen (LÖG NRW)

Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz NRW)

Öffentliche Bekanntmachung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Kreisstadt Olpe vom 03.05.2016 (PDF, 43 kB)