Der neue Personalausweis
Der Personalausweis ist in der Alltagswelt weit mehr als ein Ausweisdokument bei der Grenz- und Personenkontrolle. Wie selbstverständlich weisen sich mehr als 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit dem Personalausweis in vielen Situationen des täglichen Lebens aus: beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Einchecken in Hotels oder am Check-in-Schalter einer Fluggesellschaft. Der Ausweis wird jederzeit und überall akzeptiert.
Die Einführung des neuen Personalausweises verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für sichere Kommunikation und sicheres Authentisieren zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen in den neuen Medien zu schaffen. Mittlerweile verlagern sich viele Prozesse und Transaktionen des alltäglichen Lebens immer mehr ins Internet oder werden durch elektronische Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für zahlreiche Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern bzw. Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangskarten zurechtkommen.
Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen!
Hier erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Allgemeine Informationen
- Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
- Pseudonymfunktion
- Altersbestätigung
- Wohnortbestätigung
- Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur)
- Signaturzertifikat
- hoheitliche Biometriefunktion
- Fingerabdrücke
- PIN-Brief
- Transport-PIN
- PIN
- PUK
- Sperrkennwort
- Sperrdienst (bei Verlust oder Diebstahl)
- weitere Informationen
- Übersicht über die verwendeten Nummern und Passwörter
Allgemeine Informationen
Seit dem 01.11.2010 gibt es einen neuen elektronischen Personalausweis mit drei neuen Funktionen:
- Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
- Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur)
- hoheitliche Biometriefunktion
Das Neue an ihm ist ein kontaktloser integrierter Chip. Der macht es möglich, dass Sie Ihren neuen Personalausweis zu sehr viel mehr Dingen verwenden können als bisher. Auf dem Chip sind, neben Lichtbild und den persönlichen Daten, ggfls. auch die Fingerabdrücke abgespeichert.
Neu ist auch das Scheckkartenformat. Dadurch können Sie Ihren neuen Personalausweis einfach und bequem in Ihrer Geldbörse verstauen.
Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion)
Im Sinne von "Das bin ich"
Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig und bietet volle Flexibilität: Sie können selbst entscheiden, ob Sie diese nutzen möchten. Ihre Entscheidung kann jederzeit geändert werden. Auf Wunsch kann die eID-Funktion solange das Dokument gültig ist bei der zuständigen oder ausstellenden Bürgerbüro ein- oder ausgeschaltet werden.
Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht es Ihnen, sich im Internet und an Automaten elektronisch auszuweisen, sie erhalten eine so genannte elektronische Identität. Sie erleichtert die Abwicklung einer Vielzahl von Dienstleistungen: Sie ersetzt bei Online-Diensten, die den neuen Personalausweis nutzen, das Ausfüllen von Registrierungsformularen und das Einloggen mit Benutzername und Passwort (Pseudonymfunktion).
Durch die Pseudonymfunktion kann der Anbieter den Nutzer wiedererkennen. Er erkennt nur an einer speziellen Zeichenfolge, die sich nicht nur von Nutzer zu Nutzer, sondern auch von Dienst zu Dienst unterscheidet, dass sich der Nutzer mit dem Ausweis schon einmal bei seinem Dienst angemeldet hat. Das heisst jedoch nicht, dass eine E-Mail-Adresse oder ein Benutzername auf dem Ausweis gespeichert werden. Denkbar ist bei vielen Diensten, dass zwar bei der Erstregistrierung die notwendigen Benutzerdaten erhoben werden, jede weitere Anmeldung aber mit Hilfe der Pseudonymfunktion geschieht.
Wenn zur Erbringung einer Dienstleistung nur festgestellt werden soll, ob der Nutzer ein bestimmtes Alter erreicht hat, nutzt der Anbieter die Funktionalität der Altersbestätigung. Die ist beispielsweise an Zigarettenautomaten oder bei Onlinediensten mit Erwachseneninhalt der Fall. Statt das gesamte Geburtsdatum an den Diensteanbieter zu übertragen, wird lediglich die Information übermittelt, ob der Ausweisinhaber das vom Anbieter angefragte Alter (z. B. 16 oder 18 Jahre) bereits erreicht hat.
Ähnlich kann verfahren werden, wenn ein Anbieter seine Dienste nur regional beschränkt anbieten will und demnach abfragt, ob ein Nutzer in einem von ihm angegebenen Ort, Regierungsbezirk oder Bundesland gemeldet ist (sog. Wohnortbestätigung). Auch hier wird lediglich ein "ja" oder "nein" übertragen.
Um das Authentisieren der Nutzer mit dem neuen Personalausweis anbieten zu können, benötigen die Anbieter eine staatliche Berechtigung. Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate prüft die Identiät der Anbieter und ob der Anbieter und sein Dienst die Voraussetzungen für ein Berechtigungszertifikat erfüllen, d. h. der Anbieter ist verpflichtet, sein Interesse für den Zugriff auf Personalausweisdaten plausibel darzulegen.
Um den neuen Ausweis nutzen zu können benötigen Sie
- ein handelsübliches Kartenlesegerät für Karten mit kontaktlos auslesbaren Chips, das vom Bundesamt für Sicherheitstechnikg (BSI) zugelassen ist
- eine Treibersoftware, die die Kommunikation zwischen dem Ausweis und dem Computer ermöglicht
Unterschriftsfunktion (QES - qualifizierte elektronische Signatur)
Im Sinne von "Das habe ich unterschrieben"
Die elektronische Signatur dient dazu, digitale Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Zusätzlich lassen sie erkennen, ob Dokumente nach dem Signieren verändert worden sind. Der Unterzeichner bestätigt durch seine digitale Unterschrift, dass er das Dokument gelesen hat und den genannten Regelungen zustimmt. Die qualifizierte elektronische Signatur ist der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Das Signaturzertifikat wird benötigt, um die Unterschriftsfunktion nutzen zu können. Dieses wird nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Anbietern (Zertifizierungsdiensteanbietern) die staatlich zugelassen sind. Voraussetzung für die Nutzung der QES ist, dass die eID-Funktion eingeschaltet ist und das die dazugehörige PIN nach Erhalt des Ausweises bereits neu gesetzt wurde. Ebenso wie für die eID-Funktion benötigt der Bürger auch für die Nutzung der Unterschriftsfunktion eine Geheimnummer, die Signatur-PIN. Diese muss beim Laden des Zertifikats gesetzt werden.
hoheitliche Biometriefunktion
Die hoheitliche Biometriefunktion kommt nur bei Kontrollen an Grenzen im Inland zum Einsatz. Sie dient dazu, die Identität des Ausweisinhabers festzustellen. Durch die biometrischen Merkmale (persönliche Daten, Lichtbild und ggfls. Fingerabdrücke) wird eine stärkere Bindung zwischen Person und Dokument hergestellt. Dies wiederum erhöht den Schutz vor einem Identitätsmissbrauch, beispielsweise nach einem Diebstahl des Dokuments. Für das Auslesen der Daten ist ein hoheitliches Berechtigungszertifikat notwendig und die auf dem Personalausweis aufgedruckte Zugangsnummer. Die berechtigten hoheitlichen Stellen dürfen im Übrigen die Daten nur zum Zweck der Überprüfung der Echtheit des Dokuments und der Identität des Inhabers einsehen.
Ein Auslesen der Daten im Vorübergehen ist nicht möglich!
Fingerabdrücke
Sie können selbst wählen, ob Sie das zusätzliche Sicherheitsniveau durch die Aufnahme von Fingerabdrücken nutzen wollen, d. h. Sie können selbst wählen, ob Ihre Fingerabdrücke erfasst werden sollen oder nicht. Sie haben keinen Nachteil, wenn Sie keine Fingerabdrücke in den Ausweis aufnehmen lassen.
Nach der Produktion des Ausweises werden die Fingerabdrücke gelöscht. Sie werden weder in Datenbanken noch in anderen Registern abgespeichert. Vielmehr befinden sie sich jetzt nur noch im Chip des Ausweises. Das Gesetzt verbietet, dass Privatpersonen oder Unternehmen Zugriff auf die Fingerabdrücke erhalten.
PIN-Brief
Nach Beantragung des neuen Ausweises erhalten Sie einen PIN-Brief mit einer zunächst fünfstelligen Transport-PIN, einer PUK und dem Sperrkennwort. Erst wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben, kann der neue Personalausweis im Bürgerbüro abgeholt werden.
Nach Erhalt des Ausweises sollte die Transport-PIN durch eine selbst gewählte sechsstellige PIN (= persönliche Identifikationsnummer) ersetzt werden, da die eID-Funktion erst dann genutzt werden kann. Die Änderung der Transport-PIN kann direkt bei uns im Bürgerbüro erfolgen. Die PIN kann jederzeit und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. Jedes Mal, wenn Sie die Online-Ausweisfunktion anwenden, wird Ihre PIN abgefragt. Denn erst nach Eingabe Ihrer PIN werden Ihre von Ihnen ausgewählten Daten an den Anbieter übermittelt.
Wenn die PIN des Ausweises dreimal falsch eingegeben wurde, wird sie blockiert. Die PUK (= Entsperrnummer) ist eine zehnstellige Nummer die dazu dient, diese Blockierung aufzuheben. Die PUK kann bis zu zehn Mal verwendet werden.
Wenn der Personalausweis gestohlen wurde oder anderweitig abhanden kommt, muss der Ausweis und die eID-Funktion gesperrt werden. Wenn die Sperrung über die Sperr-Hotline (Telefon-Nr. 116 116) erfolgt, wird dort zur Kontrolle Ihr Sperrkennwort (= leicht zu merkendes Wort wie "Lokomotive") abgefragt. Auch wenn die Sperrung durch das Bürgerbüro veranlasst wird, kann das Sperrkennwort zur Identifizierung abgefragt werden.
Sperrdienst (bei Verlust, Diebstahl oder Tod)
Die eID-Funktion wird durch den Eintrag in eine Sperrliste gesperrt. Sie lässt sich damit nicht mehr nutzen, bleibt jedoch weiterhin auf dem Chip des neuen Ausweises eingeschaltet. Die Sperrliste wird allen Diensteanbietern in kurzen Aktualisierungsintervallen zur Verfügung gestellt, so dass gegenüber gesperrten Auseisen keine Dienste erbracht werden können. Die Sperrung erfolgt bei Verlust des Ausweises sowie beim Tod des Dokumenteninhabers.
Sie sind verpflichtet, den Verlust des Ausweises im Bürgerbüro zu melden oder dies selbst unter der Sperr-Hotline 116 116 anzugeben. Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl ( +49 116 116) gebührenpflichtig zu erreichen. Die Hotline ist täglich rund um die Uhr zu erreichen. Sollte die Sperrung über die Hotline erfolgen, müssen Sie trotzdem das Bürgerbüro über die Sperrung informieren, damit das Ausweisregister aktualisiert werden kann.
Wenn der Ausweis wieder aufgefunden wird, ist aus Sicherheitsgründen das Entsperren nicht über die Hotline möglich. Hierfür müssen Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen.
weitere Informationen
Solten Sie noch weitere Fragen zum neuen Personalausweis haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros oder klicken Sie hier.
Die Info-Broschüre "Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis" können Sie sich hier anschauen.
Zur offiziellen Website für den neuen Personalausweis, klicken Sie bitte hier.
Übersicht über die verwendeten Nummern und Passwörter
PIN (Geheimnummer): sechsstellige Ziffern-Kombination, die jedes Mal bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigt wird. Die PIN kann vom Nutzer beliebig oft geändert werden.
Sperrkennwort: leicht zu merkendes Wort (z. B. Lokomotive), das zum Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall benötigt wird. Das Sperrkennwort kann nicht geändert werden.
PUK (Entsperrnummer): zehnstellige Ziffernkomination, die benötigt wird um eine Sperrung durch eine dreimal falsch eingegebene PIN aufzuheben. Die PUK kann nicht geändert werden.
Zugangszummer: auf der Vorderseite des Ausweises aufgedruckte sechsstellige Ziffernkombination, die benötigt wird um nach zweimaliger Falscheingabe der PIN einen dritten Versuch freizuschalten. Die Zugangsnummer kann nicht geändert werden.
Signatur-PIN: Ziffern-Kombination, die jedes Mal bei der Verwendung der elektronischen Signatur benötigt wird.



