Genehmigungen
Für gewerbliche Investitionsvorhaben sind oft umfangreiche Genehmigungsverfahren erforderlich. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften, fehlende Transparenz im Verfahren und langwierige Antragsbearbeitungen sind Hemmnisse für zügige Investitionen. Hier kann die Wirtschaftsförderung durch Beratung und Kontaktvermittlung wertvolle Hilfestellung für den Investitionswilligen leisten.
Denn häufig ist die Dauer des Verfahrens auch von einer kompetenten Vorbereitung auf Seiten der Antragssteller abhängig. Fehlende Bauvorlagen und unvollständige Angaben können zu erheblichen Verzögerungen führen. In Kooperation mit Architekt und Verwaltung klärt die Wirtschaftsförderung für Sie
- ob der Antrag vollständig und damit prüfbar ist,
- ob die Erteilung der Baugenehmigung von weiteren Zustimmungen, Erlaubnissen und Genehmigungen abhängig ist (z. B. Genehmigungsverfahren nach dem Bundesemmissionsschutzgesetz durch die staatlichen Umweltämter),
- welche anderen Behörden oder Dienststellen zu beteiligen sind (z. B. staatliches Amt für Arbeitsschutz),
- welche Sachverständigen heranzuziehen sind.



