Unberücksichtigt bei der Veranlagung bleibt jedes Kind von der Geburt bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres und das 3. und jedes weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Auf Antrag werden folgende Personen bei der Grundgebührenerhebung nicht berücksichtigt:
- jedes 3. und weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Haushaltsmitglieder, die sich während des Abrechnungszeitraumes (Kalenderjahr) nachweislich nicht in ihrer Wohnung in Olpe aufhalten.
Der Antrag ist für jeden Abrechnungszeitraum neu zu stellen. Bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume bleiben unberücksichtigt.
Gebühren in 2014
Grundgebühr:
39,80 € im Jahr je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert
Gewichtsgebühr:
0,25 € pro kg für Restabfall
0,12 € pro kg für Bioabfall
Eigenkompostierung:
Ermäßigung auf 33,20 € je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert.
Sie können den
Anftrag auf Eigenkompostierung (PDF, 57 kB)
herunterladen.Grundgebühr für die Benutzung der Pflicht-Restmülltonne:
32,30 € im Jahr je Einwohner bzw. Einwohnergleichwert.
Gebühr für Säcke:
1,00 € plus Gewichtsgebühr je grauem Restabfallsack
1,50 € je braunem Bioabfallsack.



