Die Steuer beträgt jährlich, wenn
- nur ein Hund gehalten wird: 64,00 € je Hund;
- zwei Hunde gehalten werden: 78,00 € je Hund;
- drei oder mehr Hunde gehalten werden: 91,00 € je Hund.
Der Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt bei der Stadt anzumelden.
Dies gilt auch für die Abmeldung des Hundes.
Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfebedürftiger Personen dienen.
Für Hunde, die zur Bewachung von einzeln stehenden Gebäuden (mehr als 200 m vom nächsten Wohnhaus entfernt) angeschafft worden sind, werden auf Antrag Ermäßigungen gewährt.
Ebenso wird eine Ermäßigung auf Antrag gewährt für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden, hier ist das entsprechende Prüfungszeugnis vorzulegen.
Die Stadt übersendet mit dem Steuerbescheid für jeden Hund eine Hundesteuermarke. Diese Marke ist dem Hund anzulegen und gilt zwei Jahre.
Notwendige Unterlagen
Dokumente & Downloads
Hundesteuersatzung der Kreisstadt Olpe (PDF, 227 kB, 20.7)
- Onlineformular «Anmeldung eines Hundes«
- Onlineformular «Abmeldung eines Hundes«
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