Die Vergnügungssteuer wird im Wesentlichen für Spielapparate (Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte, Musikboxen) und für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art erhoben.

Die Steuer für Spielapparate beträgt ab 01.01.2015 je Monat bei

  • Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten
    in Spielhallen  =   15 v.H. des Einspielergebnisses
    in Gaststätten  =  15 v.H. des Einspielergebnisses
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeiten
    in Spielhallen  =     35,00 €
    in Gaststätten  =    20,00 € 

Bei gewerblichen Tanzveranstaltungen wird die Vergnügungssteuer auf der Grundlage verkaufter Eintrittskarten oder unter bestimmten Voraussetzungen als Pauschalsteuer erhoben.

Downloads & Dokumente

Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Kreisstadt Olpe 1. Nachtragssatzung (PDF, 83 kB)

Vergnügungssteuererklärung (PDF, 73 kB)