Die Vaterschaftsanerkennung zu einem außerhalb einer Ehe geborenen Kind kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, damit diese gültig wird. Bei Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater (wie bei verheirateten Eltern) von Anfang an mit im Geburtsregister.
Grundsätzlich kann die Vaterschaft bei jedem Standesamt, beim Jugendamt und bei allen Notaren anerkannt werden.
Durch eine Vaterschaftsanerkennung ändert sich das Sorgerecht nicht.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
- Geburtsurkunde beider Eltern
- ist ein oder sind beide Elternteile verheiratet (aber nicht miteinander), die jeweilige Eheurkunde
- Meldebescheinigung beider Eltern, sofern diese nicht in Olpe wohnen
Wir bitten um vorherige telefonische Rücksprache, damit genau geklärt werden kann, welche Unterlagen abschließend benötigt werden.



