Notwendige Unterlagen
Beide Verlobte sind Deutsche, ledig, volljährig und haben keine Kinder:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes vom Hauptwohnsitz
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht Geburtsurkunde!)
Verlobte, die bereits verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, müssen die letzte Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie deren Auflösung nachweisen. Alle weiteren Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften sind anzugeben (Heiratstag und -ort).
Bei Auslandsberührung (einer oder beide Verlobte sind Ausländer) ist auch das jeweilige Heimatrecht zu beachten. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist nach persönlicher Rücksprache mit dem Standesamt zu klären.
Haben beide oder einer der Verlobten Kinder, so sind hierüber weitere Unterlagen erforderlich.
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte erteilen.
Gebühren
- Prüfung der Voraussetzungen 40,00 €
- Lebenspartnerschaftsurkunde 10,00 €
- Weitere Gebühren können anfallen!



