Der Aufenthaltstitel wird als Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn einem Ausländer der Aufenthalt ohne Bindung an einen bestimmten Aufenthaltszweck erlaubt wird.
Zuständig für die Erteilung von Aufenthaltstiteln ist das Ausländeramt der Kreisverwaltung Olpe.



