Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung kann der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten.
Erst- und Nachuntersuchungs-Berechtigungsscheine können Sie bis zum 18. Lebensjahr online über das Bürgerserviceportal oder im Bürgerbüro auf persönlichen Antrag, unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, erhalten.
Das Bürgerbüro stellt Jugendlichen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, auf Wunsch einen Untersuchungsberechtigungsschein aus.
Die Ausstellung ist kostenlos.



