Wohnraumförderung

Zu den Aufgaben der Wohnraumförderung gehört insbesondere die Erteilung von Förderzusagen entsprechend dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG).

Fördergegenstände sind demnach:

  • Eigenheime und Eigentumswohnungen, einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung 
  • Erwerb bestehenden Wohnraums
  • Mietwohnungsbau
  • Ausbau und Erweiterung
  • Erwerb von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum 
  • behindertengerechter/barrierefreier  Ausbau/Umbau in Mietwohnungen, Eigenheimen und Eigentumswohnungen
  • Modernisierung von Altenwohn- und Pflegeheimen
  • Modernisierung zur Verbesserung der Energieeffizienz im Sozialwohnungsbestand

Zielgruppe sind Haushalte, die aus unterschiedlichen Gründen auf Unterstützung öffentlicher Stellen bei ihrer angemessenen Wohnraumversorgung angewiesen sind.

Die Förderung darf nur Haushalte begünstigen, deren Einkommen bestimmte gesetzlich festgelegt Obergrenzen nicht übersteigen.

Seit 2006 werden bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (behindertengerechter Ausbau/Umbau) im Wohnungsbestand von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie die bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen mit Förderdarlehen unterstützt. Der Förderantrag ist einkommensunabhängig und auch dann möglich, wenn keine Behinderung vorliegt.

Bewilligungsbehörde für diese Fördermaßnahmen im gesamten Kreisgebiet ist der Kreis Olpe, Fachdienst Bauordnung und Wohnbauförderung. Allgemeine Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie auf den Internetseiten der NRW.Bank, wo auch die benötigten Formulare zum Download bereitstehen.

Auskunft zu Förderungen, die nicht von hier ausgesprochen werden können, geben die Internetseiten www.energieförderung.info und www.förderdata.de.

Weitere Aufgabe der Wohnungsförderung ist die Überwachung der zweckbestimmten Belegung des geförderten Wohnraumes (Wohnungsaufsicht). Nur mit ihrer Zustimmung (Wohnberechtigungsschein, Freistellung o.ä.) ist eine Belegung der Wohnungen möglich. Weiterhin werden Anträge auf Zinssenkung bearbeitet und Fragen zum Mietspiegel beantwortet. Die Kreisstadt Olpe ist im Bereich der Wohnungsaufsicht sachlich zuständig für ihr Stadtgebiet. Nähere Auskünfte zu Zinssenkungen, Wohnberechtigungsscheinen sowie Freistellungen erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.