Gewässer
Oberirdische Gewässer, d.h. ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen abfließende Wasser, werden durch die Wassergesetze der Länder nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung eingeteilt und in
- Gewässer 1. Ordnung, die die in einem Verzeichnis aufgeführten Flüsse und Seen umfassen,
- Gewässer 2. Ordnung, zu denen alle übrigen Wasserläufe gehören,
unterschieden.
Die Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Im Bereich der Kreisstadt Olpe wird die Unterhaltung der Biggetalsperre vom Ruhrverband, die Unterhaltung der Bigge vom Kreis Olpe und ansonsten von der Kreisstadt Olpe durchgeführt.
Zur Unterhaltung gehört insbesondere
- die Verbesserung und Erhaltung des Selbstreinigungsvermögens des Gewässers,
- die Räumung und Instandhaltung des Gewässerbettes,
- Freihaltung und Bepflanzung sowie
- der Schutz und die Unterhaltung der Ufer.



