Schwer Körperbehinderte, Kriegsversehrte, Empfänger von Arbeitslosengeld II nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch und Empfänger von Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch können auf Antrag von der Entrichtung der monatlichen GEZ-Rundfunkgebühr befreit werden.
Zuständig ist ausschließlich die
Die Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gez.de.
Notwendige Unterlagen
- Ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ (letzte Seite des Bescheides bei Leistungsbezug SGB II/SGB XII - Hartz IV)
- Beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises bei Behinderungen



