Für die Vorlage bei Behörden oder sonstigen Stellen können wir Ihnen eine Meldebescheinigung ausstellen.
Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, erhalten Sie diese unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro. Die Bescheinigung wird sofort erstellt.
Zur Beantragung der Meldebescheinigung können Sie jemanden bevollmächtigen. Diese Person muss jedoch auch Ihren Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen. Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung für Sozialversicherungsangelegenheiten fallen keine Gebühren an.
Notwendige Unterlagen
Ihren Personalausweis bzw. Reisepass
Gebühren
Die Gebühr beträgt 9,00 €.



