Beratungsergebnisse

Hauhaltsplan 2015

Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen hat sich in der Sitzung am 11.12.2014 eingehend mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2015 beschäftigt. Dem Haupt- und Finanzausschuss wurde eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet. Der Haushalt 2015 wird abschließend durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Abfallentsorgung

Zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Abfallentsorgung wurde im Ausschuss über die Gründung des Zweckverbandes „Zweckverband Abfallwirtschaft im Kreis Olpe – ZAKO“ unter Beteiligung des Kreises Olpe und der Städte/Gemeinden Drolshagen, Finnentrop, Kirchhundem, Lennestadt, Olpe und Wenden beraten. Zur Entscheidung über die Zustimmung zur Gründung des Zweckverbandes und den Beitritt der Kreisstadt Olpe wurde die Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Planungsangelegenheiten

Zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Energie“ des Regionalplans Arnsberg hat die Verwaltung eine umfangreiche Stellungnahme in Bezug auf die ausgewiesenen Windenergiebereiche zu den Themen Artenschutz, Landschaftsschutz, Bodendenkmalschutz, Richtfunk und Bergbau erarbeitet. Aufgrund von Anträgen der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion wurde der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, den Beschlussvorschlag noch um eine Reihe von Punkten zum Verfahren der Aufstellung und den Inhalten des Sachlichen Teilplans „Energie“ zu ergänzen.

Der Stadtverordnetenversammlung wurde empfohlen, im Fall des Zuschlags als LEADER-Region in der Zeit von 2015 bis 2020 den regionalen öffentlichen Mindestbeitrag zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie in Höhe von 50.000 Euro bereitzustellen. Die Kreisstadt Olpe übernimmt dabei jeweils ihren Kostenanteil nach dem vereinbarten Verteilungsschlüssel der Einwohner.

Außerdem soll für den Fall des Zuschlags als LEADER-Region zugesichert werden, ein Regionalmanagement im Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitarbeitsstellen einzurichten und bis mindestens zum 31.12.2022 aufrecht zu erhalten. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Kommunen Attendorn, Drolshagen und Wenden einen gleichlautenden Beschluss fassen.

Für die 1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Olpe-Bratzkopf II“ wurde der Planaufstellungsbeschluss gefasst und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Planentwurfs beschlossen.

Ziel der Planänderung ist, die Festsetzungen dahin gehend zu ändern, dass Stellplätze und Garagen im Bereich der Fläche für ein Projekt zum flächen- und kostensparenden Bauen auch außerhalb der Gemeinschaftsanlage auf den überbaubaren Flächen im Wohngebiet zulässig sind. Ferner sollen dem folgend die Einschränkung der bisherigen Verkehrsfläche auf einen Fuß- und Radweg aufgehoben sowie die Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt teilweise aufgehoben werden. Die weiteren Festsetzungen bleiben unverändert.

In der Zeit der Auslegung haben die Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Planentwurf abzugeben. Auf die öffentliche Auslegung wird in den Tageszeitungen hingewiesen.

Hochbauangelegenheiten

Der Ausschuss hat der Planung für die Neugestaltung und Modernisierung des Spielplatzes an der „Gartenstraße“ zugestimmt.

Ebenfalls zugestimmt wurde dem erforderlichen Abbruch der Gebäude auf dem Grundstück „Martinstraße 45“ im Zusammenhang mit dem Bau provisorischer Parkplätze.

Tiefbauangelegenheiten

Für folgende Baumaßnahmen wurden die Projektbeschlüsse gefasst bzw. dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen: 

  • Deckenüberzug „Brabeckstraße“ in Olpe
  • Deckenüberzug „Am Rhoder Stein“ in Olpe-Rhode
  • Deckenüberzug „Saßmicker Hammer“ in Olpe-Saßmicke
  • Straßenausbau „Gartenstraße“ in Olpe
  • Straßenbau im Zuge der Westumgehung, 2. Bauabschnitt (3. Teil von Biggebrücke bis Kreisverkehr L 512)
  • Straßenendausbau „Im Langen Feld“ in Olpe-Friedrichsthal/Saßmicke
  • Straßenendausbau „Ebbeblick“ und „Am Poschefeuer“ in Olpe

Beitrags- und Gebührenangelegenheiten

Die Verwaltung wurde darüber hinaus beauftragt, bis zum Sitzungsblock im April 2015 einen Entwurf einer Änderungssatzung zur Satzung der Kreisstadt Olpe über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vorzulegen, der insbesondere eine Anhebung der Anteilssätze der Grundstückseigentümer sowie die Einbeziehung von Wirtschaftswegen in den Kreis der beitragsfähigen Anlagen vorsieht.

Der Stadtverordnetenversammlung wurde empfohlen, die Höhe der Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe auf der Grundlage der zur Beratung vorgelegten „Gebührenkalkulation für das Jahr 2015“ festzusetzten und eine entsprechende Änderungssatzung zu beschließen.

Die Beschlüsse des Ausschusses sind in nächster Zeit im Ratsinformationssystem ersichtlich.