Anmeldung zur Lebenspartnerschaft

Unterlagen:

Beide Partner sind Deutsche, ledig, volljährig (ehemündig), keine Kinder: 

  • Personalausweis/Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung des Meldeamtes (Hauptwohnsitz)
  • Beglaubigteer Ausdruck aus dem Geburtsregister (nicht Geburtsurkunde) 

Partner, die bereits verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, müssen die letzte Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie deren Auflösung nachweisen. Alle weiteren Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften sind anzugeben (Heiratstag und -ort).
 
Bei Auslandsberührung (einer oder beide Partner sind Ausländer) ist auch das ausländische Eherecht zu beachten. Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist nach persönlicher Rücksprache mit dem Standesamt zu klären.
 
Haben beide oder einer der Partner Kinder, so sind hierüber weitere Unterlagen erforderlich.
 
Eine verbindliche Auskunft über die vorzulegenden Urkunden kann nur die Standesbeamtin oder der Standesbeamte geben.