Neues Online-Portal des Bundesamtes für Justiz
In Zukunft kann ein Führungszeugnis oder Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragt werden. Das Bundesamt für Justiz hat hierfür ein Online-Portal eingerichtet: www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Wofür benötigt man ein Führungszeugnis?
Diese auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde bescheinigt, ob bei der betreffenden Person Vorstrafen vorliegen oder nicht. Ein Führungszeugnis braucht man für Bewerbungen (privates Führungszeugnis), ehrenamtliche Jugendarbeit (erweitertes Führungszeugnis), vor der Aufnahme eines Gewerbes oder zur Vorlage bei Behörden (behördliches Führungszeugnis).
Wer benötigt eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?
Im Gewerbezentralregister werden Vergehen eingetragen, die im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung stehen. Eine Auskunft aus diesem Gewerbezentralregister wird zum Beispiel benötigt, wenn sich Unternehmen auf öffentliche Ausschreibungen bewerben möchten.
Ich will das Online-Portal nutzen. Was benötige ich dafür?
Es wird ein elektronischer Personalausweis benötigt, bei dem die Online-Nutzung freigeschaltet ist. Damit der Chip dieses Ausweises eingelesen werden kann, benötigt man ein passendes Kartenlesegerät (wird per USB an den PC angeschlossen), welches ab ca. 30€ in Elektrofachmärkten zu haben ist. Das Kartenlesegerät, mit dem elektronischen Personalausweis darin, kommuniziert dann über eine sichere Verbindung mit dem besagten Online-Portal und stellt so eindeutig die Identität der betreffenden Person fest.
Was kostet mich ein solcher Antrag?
Genau das gleiche wie eine Antragstellung im Bürgerbüro: 13€. Der Betrag kann per Kreditkarte oder Giropay (Online-Überweisung) bezahlt werden.



