Lebenspartnerschaft
Für gleichgeschlechtliche Paare ist mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft die Möglichkeit geschaffen worden, eine rechtlich abgesicherte Verbindung einzugehen. Bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft handelt es sich nicht um eine Ehe im bürgerlich rechtlichen Sinne. In Nordrhein-Westfalen ist für die Beurkundung und Eintragung der Lebenspartnerschaft das Standesamt zuständig. Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird beim Standesamt Olpe in einer der Bedeutung der Lebenspartnerschaft entsprechenden würdigen Form vorgenommen.
Zur Begründung der Lebenspartnerschaften stehen den gleichgeschlechtlichen Paaren die gleichen Trauzimmer zur Verfügung wie den Eheschließenden auch. Es wird also kein Unterschied gemacht. Die vorzulegenden Unterlagen sind denen zur Anmeldung der Eheschließung weitgehend gleich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Standesamt.



