Richtiges Verhalten im Straßenverkehr
Zu Beginn des Schuljahres 2014 möchte das Ordnungsamt einige Hinweise zum richtigen Verhalten auf Straßen in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen geben.
Besondere Vorsicht: das Verkehrszeichen 136 (Kinder)
Auf Straßen, wo besonders viele Kinder anzutreffen sind, findet man das Verkehrszeichen 136. Man findet es im Bereich von Schulen, Kindergärten, Fußgängerüberwegen und im Bereich von Spielplätzen. Dieses Verkehrszeichen wird nicht nur einfach dort aufgestellt, es hat auch, gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, für den Autofahrer eine erhebliche, oft unterschätzte Bedeutung.
Das Verkehrszeichen 136 warnt davor, dass Kinder plötzlich die Fahrbahn betreten.
Es schreibt keine Höchstgeschwindigkeit vor, jedoch muss der Kraftfahrer so vorsichtig fahren, dass er kein Kind gefährdet, selbst wenn es plötzlich die Fahrbahn betritt. Dies kann je nach Örtlichkeit und Umständen eine deutliche Senkung der Geschwindigkeit erfordern.
Der Autofahrer hat hier stets mit dem plötzlichen Auftauchen von Kindern zu rechnen und muss so fahren, dass er jederzeit - ohne Rücksicht auf die Tageszeit - anhalten kann.
Der Fahrzeugführer hat so zu fahren, dass er auch bei Kindern, die er vorher nicht sehen konnte und die achtlos im Laufschritt auf die Straße treten, rechtzeitig anhalten kann.
Steht das Verkehrszeichen 136 an einer Straße, wird dem Kraftfahrer keine Schrecksekunde zuerkannt.
Anhand der Rechtsprechung ist zu erkennen, dass von Kraftfahrern in den genannten Bereichen eine besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme verlangt wird. Damit soll erreicht werden, dass die „schwächsten Verkehrsteilnehmer“, unsere Kinder, vor Gefahren im Straßenverkehr geschützt werden. Bei Beachtung dieser vom Bundesgerichtshof festgelegten Verhaltensregeln wird das Unfallrisiko erheblich gesenkt.



