Beratungsergebnisse
Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen hat sich in der gestrigen Sitzung mit den Möglichkeiten der Verbesserung der Internetanbindung in der Kreisstadt Olpe beschäftigt. Ein Mitarbeiter der Deutschen Telekom hat den Ausschuss über mögliche Funklösungen informiert.
Thema im Ausschuss war auch die Festlegung des Personenkreises für Bestattungen im Bestattungswald Sondern. Nach Auffassung der Verwaltung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder werden die Kommunalfriedhöfe auch für Personen freigegeben, die ihren früheren Wohnsitz in Olpe oder sonst eine Beziehung nach Olpe hatten oder der Bestattungswald Sondern wird generell für Personen außerhalb von Olpe freigegeben. Der Ausschuss hat der Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen, den Bestattungswald Sondern generell für Personen außerhalb von Olpe freizugeben.
Die Ebene 3 im Parkhaus Franziskanerstraße kann durch die Stadtverwaltung vermietet werden. Dies hat der Ausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen.
Für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Gewerbepark Hüppcherhammer“ wurden die Planaufstellungsbeschlüsse gefasst und die Planvorentwürfe für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Ziel der Planänderungen ist im Wesentlichen, die Festsetzung einer „Fläche für Wald“ westlich der Konrad-Zuse-Straße durch eine Festsetzung „Gewerbegebiet“ zu ersetzen. Darüber hinaus sind verschiedene Anpassungen von Flächenausweisungen vorgesehen. In nächster Zeit findet eine Bürgerversammlung statt, auf die in den Tageszeitungen hingewiesen wird.
Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Gewerbegebiet Langes Feld“ wurde ebenfalls der Planaufstellungsbeschluss gefasst und der Planvorentwurf für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gebilligt. Ziel der Bebauungsplanänderung sind verschiedene kleinere Änderungen und Ergänzungen in Bezug auf die Flächenausweisungen. In nächster Zeit findet eine Bürgerversammlung statt, auf die in den Tageszeitungen hingewiesen wird.
Auch die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Lütringhausen-Altes Dorf“ soll geändert werden (2. Änderung). Es liegt ein Antrag einer Eigentümerin eines Grundstücks „Am Siepen“ vor, die Grenze der Ergänzungssatzung um ca. 23 m in nördliche Richtung zu erweitern. Die Grundstückseigentümerin hat die Absicht, dort ein Wohnhaus zu errichten. Für die Satzungsänderung hat der Ausschuss die öffentliche Auslegung beschlossen. In der Zeit der Auslegung haben die Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zu der Satzungsänderung abzugeben. Auf die öffentliche Auslegung wird in den Tageszeitungen hingewiesen.
Ebenfalls geändert werden soll der Bebauungsplan Nr. 19 „Erholungszentrum Halbinsel Sondern“ (2. Änderung). Es wurde der Planaufstellungsbeschluss gefasst und der Planvorentwurf gebilligt. Ziel der Bebauungsplanänderung ist, die Erschließungsstraße des Campinggeländes mit den anliegenden Parkplatzflächen ab der Einfahrt zum Sportplatz im Westen des Plangebietes bis zur Einmündung in die L 563 im Osten statt als öffentliche Verkehrsfläche als private Verkehrsfläche festzusetzen. In nächster Zeit findet eine Einzelanhörung interessierter Bürger statt, auf die in den Tageszeitungen hingewiesen wird. Mangels Anliegern soll eine Bürgerversammlung entfallen.
Für folgende Tiefbaumaßnahmen wurden die Projektbeschlüsse gefasst oder Änderungen hierzu beschlossen bzw. dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen:
- Gehwegausbau „In der Trift“
- Straßenausbau des Stichwegs „Franz-Menke-Straße“
- Bau eines temporären Parkplatzes in Sondern
Die Fritz-Reuter-Straße soll auf Antrag der Anlieger in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden.
Beschlossen wurde auch, für die Straße „Am Biggeufer“ (Teilstück von Hausgrundstück „Am Biggeufer 7“ bis Hausgrundstück „Am Biggeufer 11“) das Einziehungsverfahren nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuleiten, da das Teilstück für den öffentlichen Verkehr nicht mehr benötigt wird.
Der Beseitigung eines Straßenbaumes im Bereich des Hausgrundstücks „Kurfürst-Heinrich-Straße 32“ wurde auf Antrag eines Straßenanliegers zugestimmt. Das gleiche gilt für die Beseitigung eines Straßenbaumes im Bereich des Hausgrundstücks „Auf der Griesemert 17“.
Die Beschlüsse des Ausschusses sind in nächster Zeit im Ratsinformationssystem ersichtlich.



