Europawahl am 25. Mai 2014
Vom 22. bis 25. Mai 2014 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum achten Mal das Europäische Parlament.
Im folgenden finden Sie Informationen zu:
Informationen zur Europawahl
Das Europäische Parlament wird als einzigs EU-Organ alle fünf Jahre demokratisch von den Bürgerinnen und Bürgern der EU gewählt. Nach der Europawahl werden insgesamt 751 Sitze im Europäischen Parlament vergeben, davon 96 an Abgeordnete aus Deutschland.
Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Für die Europawahl muss man im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben. Um von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen, müssen sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten ins Wählerverzeichnis ihres derzeitigen Wohnortes eintragen lassen.
Seit der Europawahl 1994 kann jeder wahlberechtigte Unionsbürger sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben.
Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis finden alle Unionsbürger auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich "Service für Unionsbürger".
Das Antragsformular ist auch im Wahlamt der Stadt Olpe erhältlich.
Hinweis:
Unionsbürger, die bereits anlässlich der bisherigen Europawahlen auf Antrag ins Wählerverzeichnis der Stadt Olpe eingetragen wurden und damit hier wählen konnten, sind ohne erneute Antragstellung auch zur Europawahl 2014 automatisch wahlberechtigt.
Wenn ich als Deutsche/r im Ausland lebe?
Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem der übrigen EU-Staaten gemeldet haben, haben zwei Möglichkeiten, sich an der Europawahl zu beteiligen:
- Sie können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder
- an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teilnehmen.
Auch Deutsche, die außerhalb der EU leben, können per Briefwahl wählen.
Service für Detsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach dem Europawahlgesetz bei der Europawahl 2014 in Deutschland per Briefwahl teilnehmen. Hierzu müssen sie persönlich bei ihrer letzten Heimatgemeinde bis spätestens am 04.05.2014 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Das hierfür erforderliche Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland sind im Internetangebot des Bundeswahlleiters im Bereich Europawahl 2014, "Deutsche im Ausland" erhältlich.
Das Antragsformular ist auch im Wahlamt der Stadt Olpe erhältlich. Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Beachten Sie bitte, dass die Stimmzettel aus organisatorischen Gründen frühestens am14. April 2014 zur Verfügung stehen und das Wahlamt der Kreisstadt Olpe vorher keine Briefwahlunterlagen bereitstellen kann.
Sollten Sie zwischenzeitlich verreisen und vor dem Wahlwochenende 24./25. Mai 2014 nicht mehr zurückkehren, geben Sie bitte zusätzlich Ihre Reiseanschrift an oder nutzen Sie die Möglichkeit im Eingangsbereich des Rathauses direkt zu wählen. Wichtig ist, dass der rote Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag, 25. Mai 2014, 18.00 Uhr, im Rathaus Olpe, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe, eingegangen ist.
Wer die Briefwahlunterlagen für einen anderen entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Empfangnahme berechtigt sein. Die Berechtigung kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes erklärt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten; dies hat sie vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern.
Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?
Wer durch Briefwahl oder innerhalb dieses Wahlkreises "149 - Olpe / Märkischer Kreis I" in einem anderen Stimmbezirk als dem auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief eingetragenen Stimmbezirk wählen möchte, kann dies unter Angabe:- des Namens,
- Vornamens,
- Geburtsdatums
- und der vollständigen Anschrift in Olpe (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift)
bis zum 23. Mai 2014, 18.00 Uhr wie folgt beantragen:
- Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes oder per Telefax an 02761/83-2209, jeweils formlos oder unter Verwendung der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden.
Die Postanschrift lautet: Kreisstadt Olpe, Wahlamt, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe. - Persönlich im Wahlbüro im Eingangsbereich des Rathauses Olpe, Franziskanerstraße 6, 57462 Olpe (geöffnet bis Freitag, 23. Mai 2014, 18.00 Uhr). Bei Vorlage des Personalausweises kann dort auch sofort gewählt werden.
Öffnungszeiten des Wahlbüros:
Montag, Dienstag, Mittwoch:
8:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag:
8:30 - 18:00 Uhr (durchgehend)
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Bitte beachten Sie auch unbedingt die oben stehenden "Wichtigen Hinweise zur Briefwahl".
Allgemeine Informationen zur Europawahl
Informationen des Europäischen Parlamentes
Informationen des Bundeswahlleiters
Die Europawahl 2014 bei Wikipedia



