Anlegung einer behindertengerechten Gehwegrampe am Biggerandweg

Im Zuge der Herstellung des Biggerandkanals wurde entlang des Eisenbahndamms ein Fußweg angelegt, der zusammen mit den schon vorher bestehenden Wegen (Biggerandweg nach Stade und Valentinsweg) einen Rundweg entlang des Vorstaubeckens der Biggetalsperre bildet. Seitdem wird dieser Rundweg von Spaziergängern, Joggern, Radfahrern, usw. stark frequentiert.

Zur Anbindung des Fußwegs entlang des Eisenbahndamms unterhalb der Ronnewinkeler Talbrücke an den Biggerandweg wurde damals eine kurze und verhältnismäßig steile Rampe angelegt. Die Neigungsverhältnisse mit einem Längsgefälle von stellenweise über 15 Prozent stellen insbesondere für ältere und behinderte Menschen ein schwer zu überwindendes Hindernis dar. Es wurde bereits mehrfach der Wunsch geäußert, eine behindertengerechte Rampe anzulegen.

Für das Projekt der Anlegung einer Gehwegrampe im oben genannten Bereich besteht nun die Möglichkeit, es im Rahmen der Regionale zu realisieren und dafür entsprechende Fördermittel zu erhalten.

Es ist vorgesehen, eine Gehwegrampe nach DIN 18024-1 mit einer Länge von etwa 119 Meter und einer Breite von circa zwei Meter in Pflasterbauweise herzustellen. Die Rampe wird dabei nicht als schiefe Ebene mit einer gleichmäßigen Steigung angelegt, sondern mit wiederkehrenden, nahezu ebenen Flächen (so genannte Ruhepodeste), damit sie von behinderten Menschen besser bewältigt werden kann. Die Längsneigung dieser Rampe wird zukünftig maximal sechs Prozent betragen.

Die vorhandenen Böschungsverhältnisse zwischen dem Biggerandweg und dem Seeufer sind sehr steil. Es ist deshalb erforderlich, den zurzeit etwa 5,50 Meter breiten Biggerandweg in diesem Bereich auf rund vier Meter einzuengen, um mehr Raum für das Anlegen der Rampe zu gewinnen. Die zukünftige Fahrbahnbreite ist für den auf dem Randweg abzuwickelnden Fußgänger- und Radverkehr dann immer noch ausreichend bemessen und
kann im Bedarfsfall auch von schweren Fahrzeugen (z. B. Langholztransportern) befahren werden.

Die Gehwegrampe wird zur See- bzw. Talseite über eine Winkelstützmauer aus Betonfertigelementen von 1,00 bis 2,00 Meter Höhe abgestützt. Dieses Bauwerk ist aus statischen Gründen unbedingt erforderlich, tritt jedoch optisch weitestgehend nicht in Erscheinung, weil es entweder mit Boden angedeckt oder ansonsten eingegrünt wird.

Auf die Betonelemente wird ein Geländer zur Absturzsicherung montiert. Als Material hierfür sind Stahlpfosten vorgesehen, zwischen die Kanthölzer eingehängt werden. Außerdem wird ein durchgehender Handlauf montiert. Die Konstruktion wird sich damit optisch an den bestehenden Geländern in diesem Bereich orientieren.

Die bergseitige Böschung zwischen der Rampe und dem Randweg soll durch den Einbau einer Gabionenwand mit einer Höhe von 1,00 bis 1,50 Meter abgesichert werden.

Zur Ausleuchtung ist die Herstellung einer DIN-gerechten Beleuchtungsanlage vorgesehen.

Baubeginn

Bauleitung

Die Bauleitung für diese Bauprojekt hat:

Pläne zur Baumaßnahme

Anlegung einer behindertengerechte Gehwegrampe am Biggerandweg (Lageplan)
Anlegung einer behindertengerechte Gehwegrampe am Biggerandweg (Ausbauquerschitt)

Fotos der Baumaßnahme

Fertigstellung