Wir begleiten Sie gerne gemäß der Arbeitsstättenverordnung durch Anleitung und Auswertung von Räumungsübungen, damit alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das richtige Verhalten im Brand- und Alarmierungsfall trainieren können.


Rechtliche Grundlagen

Auch für Schulen gibt es diesbezüglich Richtlinien:

Auszug aus Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden Gem. RdErl. d. Innenministeriums 73-52.09.03 u. d. Ministerium für Schule und Weiterbildung - 222125-4.03.05.02-82835/09- v. 19.5.2000:

 "In allen öffentlichen und privaten Schulen und Erziehungsanstalten sollen zweimal im Jahr Alarmproben abgehalten werden. Die erste Alarmprobe sollte innerhalb von acht Wochen nach Beginn eines Schuljahres und nach einem Unterricht über das Verhalten bei Feueralarm mit vorheriger Ankündigung durchgeführt werden; die zweite Alarmprobe soll ohne vorherige Ankündigung stattfinden."

"Die örtlich zuständige Feuerwehr ist jährlich mindestens einmal zu einer Alarmprobe einzuladen".