Grundzüge der Planung werden der Öffentlichkeit vorgestellt
Der Kreis Olpe hat die Neuaufstellung des Landschaftsplans „Biggetalsperre –Listertalsperre“ in Angriff genommen. Mit dem neuen Landschaftsplan sollen die bestehenden Regelungen zu Naturschutz und Landschaftspflege rund um Bigge- und Listertalsperre an die Erfordernisse der Zukunft angepasst werden.
Auf dem Gebiet der Stadt Attendorn umfasst das Plangebiet die Bereiche südlich des Ihnetals und die Gebiete westlich einer Linie Rappelsberg – Berlinghausen – Holtmicketal. Auf dem Gebiet der Stadt Drolshagen gehören die nördlich der A 45 gelegenen Bereiche zum Plangebiet und auf dem Gebiet der Stadt Olpe die nördlich einer Linie Bratzkopf – Griesemert – Rother Stein gelegenen Areale. Nicht vom Landschaftsplan betroffen sind jeweils alle Gebiete im Geltungsbereich der Bebauungspläne und der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Nach dem bewährten Selbstverständnis der Landschaftsplanung im Kreis Olpe, soll der Landschaftsplan im offenen Dialog mit den Bürgern, insbesondere mit den jeweiligen Landnutzern entwickelt und wo immer möglich auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen umgesetzt werden.
Das mit der Planerstellung beauftragte Ingenieurbüro hat nach umfangreichen Geländeerhebungen einen Vorentwurf erarbeitet. In zwei öffentlichen Veranstaltungen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die im Vorentwurf niedergelegten Grundzüge der Planung informieren:
- 8. März in Attendorn (Rathaus), Beginn 19 Uhr
- 26. März Olpe (Rathaus), Beginn 19 Uhr.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung besteht die Gelegenheit, sich über eine mögliche Betroffenheit durch den Landschaftsplan sowie über die aktualisierte Kartierung der geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG zu informieren und eigene Ideen, Bedenken und Anregungen einzubringen. Indes ist die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung mit diesen Veranstaltungen keineswegs erschöpft, sondern bildet lediglich den Auftakt für weitere Konsensgespräche. Im Rahmen der für die zweite Jahreshälfte ins Auge gefassten öffentlichen Auslegung des eigentlichen Planentwurfs können dann – so ein solcher Bedarf noch besteht - offizielle Einwendungen gegen bestimmte Regelungsinhalte vorgebracht werden.
Ein Faltblatt mit allgemeinen Informationen zur Landschaftsplanung ist ab dem 8. März in den Rathäusern, im Kreishaus und als Download auf der Internet Seite des Kreises erhältlich. Alle Karten und Textentwürfe, einschließlich des nach EU-Recht erforderlichen Umweltberichts stehen ebenfalls auf der Internetseite des Kreises Olpe (http://www.kreis-olpe.de/standard/page.sys/details/eintrag_id=1120/content_id=1104/460.htm) als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung.
Auf dem Gebiet der Stadt Attendorn umfasst das Plangebiet die Bereiche südlich des Ihnetals und die Gebiete westlich einer Linie Rappelsberg – Berlinghausen – Holtmicketal. Auf dem Gebiet der Stadt Drolshagen gehören die nördlich der A 45 gelegenen Bereiche zum Plangebiet und auf dem Gebiet der Stadt Olpe die nördlich einer Linie Bratzkopf – Griesemert – Rother Stein gelegenen Areale. Nicht vom Landschaftsplan betroffen sind jeweils alle Gebiete im Geltungsbereich der Bebauungspläne und der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Nach dem bewährten Selbstverständnis der Landschaftsplanung im Kreis Olpe, soll der Landschaftsplan im offenen Dialog mit den Bürgern, insbesondere mit den jeweiligen Landnutzern entwickelt und wo immer möglich auf der Grundlage freiwilliger Vereinbarungen umgesetzt werden.
Das mit der Planerstellung beauftragte Ingenieurbüro hat nach umfangreichen Geländeerhebungen einen Vorentwurf erarbeitet. In zwei öffentlichen Veranstaltungen können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger über die im Vorentwurf niedergelegten Grundzüge der Planung informieren:
- 8. März in Attendorn (Rathaus), Beginn 19 Uhr
- 26. März Olpe (Rathaus), Beginn 19 Uhr.
Im Rahmen dieser frühzeitigen Bürgerbeteiligung besteht die Gelegenheit, sich über eine mögliche Betroffenheit durch den Landschaftsplan sowie über die aktualisierte Kartierung der geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG zu informieren und eigene Ideen, Bedenken und Anregungen einzubringen. Indes ist die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung mit diesen Veranstaltungen keineswegs erschöpft, sondern bildet lediglich den Auftakt für weitere Konsensgespräche. Im Rahmen der für die zweite Jahreshälfte ins Auge gefassten öffentlichen Auslegung des eigentlichen Planentwurfs können dann – so ein solcher Bedarf noch besteht - offizielle Einwendungen gegen bestimmte Regelungsinhalte vorgebracht werden.
Ein Faltblatt mit allgemeinen Informationen zur Landschaftsplanung ist ab dem 8. März in den Rathäusern, im Kreishaus und als Download auf der Internet Seite des Kreises erhältlich. Alle Karten und Textentwürfe, einschließlich des nach EU-Recht erforderlichen Umweltberichts stehen ebenfalls auf der Internetseite des Kreises Olpe (http://www.kreis-olpe.de/standard/page.sys/details/eintrag_id=1120/content_id=1104/460.htm) als PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung.



