Hinweis zum Lärmaktionsplan:

Nach der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ ‑EU-Umgebungslärmrichtlinie‑ vom 18. Februar 2002 ist eine zweistufige Lärmaktionsplanung durchzuführen. In der ersten Stufe müssen Orte unter anderem in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr auf der Grundlage der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erstellten Lärmkarten entsprechende Lärmaktionspläne aufstellen.

Die Kreistadt Olpe hat den Entwurf eines Lärmaktionsplanes - Stufe 1 - aufgestellt. Den Lärmaktionsplan finden Sie unter  www.stadtplanung.olpe.de.