Sachstand zur Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz für das Land Nordhein-Westfalen (LWG NRW)

Die Kreisstadt hat Ende 2010 die Satzung der Kreisstadt Olpe zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 20.12.2010 erlassen und im Jahr 2011 mit der Umsetzung der Fristenregelung begonnen.

Die Diskussion über das Erfordernis einer flächendeckenden Dichtheitsprüfung von privaten Anlagen ist allerdings in Nordrhein-Westfalen nicht abgerissen.

Aus aktuellem Anlass wird die Betriebsleitung vorerst davon absehen, Grundstückseigentümer, welche die Frist zur Durchführung der Dichtheitsprüfung nach der Dichtheitsprüfungssatzung der Kreisstadt Olpe nicht eingehalten haben, aufzufordern, ihrer Pflicht nachzukommen.

Der Umweltausschuss des NRW-Landtages hat am 14.12.2011 mit den Stimmen der Landtags-Fraktionen der FDP, der Linken und der CDU mehrheitlich beschlossen, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, die Regelung zur Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen (§ 61 a Abs. 3 bis 6 LWG NRW) auszusetzen. Vor der Abstimmung konnte nicht mehr geklärt werden, ob ein solcher Beschluss verfassungsgemäß ist, weil eine Landesregierung ein Gesetz (§ 61 a LWG NRW), das vom Landtag im Jahr 2007 beschlossen worden ist, lediglich vollziehen aber nicht aussetzen kann. 

Zwischenzeitlich liegt ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP vor. Er sieht Änderungen bei den Regelungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen nach § 61a LWG NRW vor.  

Der Städte- und Gemeindebund für das Land Nordrhein-Westfalen empfiehlt den Kommunen, das weitere Verfahren im Januar 2012 abzuwarten.

Erlassene und bestehende Satzungen zu § 61 a LWG NRW sollten aufrecht erhalten bleiben, weil § 61 a LWG NRW nach wie vor gültiges Landesrecht ist und die Regelung auch durch den Beschluss des Umweltausschusses des Landtages am 14.12.2011 keine Änderung erfahren hat.

Informationsmaterial

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen vom 09.06.2011 Entschließungsantrag vom 09.06.2011

Sachstandsbericht des Städte- und Gemeindebundes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15.12.2011 Sachstandsbericht vom 15.12.2011

Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion zum Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom 19.12.2011 Gesetzentwurf vom 19.12.2011

19.01.2012