Offene Jugendfreizeiteinrichtungen

Offene Jugendfreizeiteinrichtungen mit hauptberuflichen Mitarbeitern (sozialpädago-gischen Fachkräfte sowie haustechnischer Dienst) gibt es seit Mitte der siebziger Jahre im Kreis Olpe. Diese bestehen unter der Bezeichnung "Häuser der offenen Tür (OT). Das Kinder- und Jugendhilfegesetz begreift nach § 11 die Jugendarbeit als eine Leistung der Jugendhilfe. Angebote der Jugendarbeit dienen dazu, junge Men-schen in ihrer Entwicklung zu fördern.

Öffnungszeiten, Programm und sonstige Infos unter: www.lorenz-jaeger-haus.de