Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II)

Am 1. Januar 2005 wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer neuen Sozialleistung zusammengefasst – zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Diese Leistungen erhalten alle Personen, die gesundheitlich in der Lage sind einer Tätigkeit nachzugehen, jedoch gleichzeitig über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes verfügen.

Die Leistungsgewährung nach dem SGB II erfolgt in geteilter Trägerschaft durch die Bundesagentur für Arbeit und den Kreis Olpe. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe haben die vorher genannten Träger eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet, die mit jeweils einem Team in jeder der sieben Kommunen im Kreis Olpe vertreten sind. Das Team des Jobcenters Olpe befindet sich im 1. UG des Rathauses der Kreisstadt Olpe. Nähere Informationen zum Leistungsspektrum sowie den Leistungsvoraussetzungen erhalten Sie unter  http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/index2.php und selbstverständlich vor Ort im Rathaus der Kreisstadt Olpe.

Die benötigten Antragsformulare erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.