Familienförderung in Olpe
Nur eine familienfreundliche Stadt ist eine Stadt mit Zukunft. Um zu wachsen, muss sich eine Stadt in besonderer Weise auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern einstellen. Die Kreisstadt Olpe fördert daher seit vielen Jahren in besonderer Weise die Familie.
Hierbei handelt es sich im Einzelnen um folgende Leistungen:
Familienpass
Im Jahr 1989 wurde im Kreis Olpe ein einheitlicher Familienpass eingeführt, der Familien und Alleinerziehenden mit drei und mehr Kindern (einschl. Heranwachsenden bis zum 27. Lebensjahr, die sich in Schul- bzw. Berufsausbildung befinden) – unabhängig vom Einkommen – unterschiedliche Vergünstigungen einräumt.
Der in Betracht kommende Personenkreis kann unter anderem für das Freizeitbad Olpe und städtische Kulturveranstaltungen Eintrittskarten zu ermäßigten Preisen erwerben. Die Vergünstigungen gestalten sich wie im Folgenden dargestellt:
- auf Einzelkarten für das Freizeitbad einen 20 %-igen Nachlass
- auf Eintrittskarten für städtischen Kulturveranstaltungen eine Vergünstigung im Umfang von 10 %
Der Familienpass wird vom Bürgerbüro ausgestellt.
Sonderfonds für Schwangere und junge Mütter in Not
Seit 1990 stellt die Kreisstadt Olpe der Beratungsstelle des Katholischen Sozialdienst e. V. in Olpe finanzielle Hilfen aus dem Sonderfond der Kreisstadt Olpe für Schwangere und junge Mütter aus Olpe, die sich in einer Notlage befinden, zur Verfügung.
Bis 1995 wurden dem Sozialdienst Katholischer Frauen die Unterstützungsleistungen auf der Grundlage entsprechender Vorschläge einzelfallbezogen gewährt (der Empfänger der Hilfe blieb hierbei für die Kreisstadt Olpe anonym). Seit 1996 stellt die Kreisstadt Olpe den Gesamtbetrag des Sonderfonds (zur Zeit 1.600,00 €) der Institution jährlich zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung.
Die Mittel des Sonderfonds sollen für folgende Zwecke eingesetzt werden:
- die Erstausstattung des Kindes,
- die Weiterführung des Haushaltes,
- die Wohnung und deren Einrichtung sowie
- die Betreuung des Kleinkindes.
Nähere Informationen erhalten Sie beim Katholischen Sozialdienst e. V. in Olpe.
Sozialrabatt auf Abfallentsorgungsgebühren
Seit 1979 gewährt die Kreisstadt Olpe den sogenannten "Sozialrabatt auf Abfallentsorgungsgebühren an kinderreiche Familien".
Derzeit besteht folgende Regelung:
Bei der Veranlagung der Grundgebühren bleiben
- jedes Kind von der Geburt bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres (sogenannter Windelbonus) und
- das dritte und jedes weitere Kind im Sinne der lohnsteuerrechtlichen Vorschriften bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres, auf Antrag auch darüber hinaus,
unberücksichtigt.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen die Kämmerei der Kreisstadt Olpe gern zur Verfügung.



