Der leistungsberechtigte Personenkreis der hörgeminderten Menschen wurde unter Berücksichtigung der Möglichkeit des Spracherwerbes und der Sprachverständlichkeit vom Gesetzgeber eingeschränkt.
Nähere Informationen und die entsprechenden Antragvordrucke erhalten Sie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe.



