Für Veranstaltungen können unterschiedlichste Genehmigungen notwendig sein, für die unter Umständen verschiedene Behörden zuständig sind. Die für eine Veranstaltung notwendigen Sicherheitsmaßnahmen werden von einem Koordinierungsgremium geprüft.
Je nach Veranstaltungsart, Veranstaltungsfläche und Anzahl der zu erwartenden Veranstaltungsteilnehmer ist eine Veranstaltung als Großveranstaltung einzustufen. Der Leiter des Ordnungsamtes ist Zentraler Ansprechpartner und damit zentrale Anlaufstelle für potentielle Veranstalter.



