Das Rechnungsprüfungsamt prüft den Gesamtabschluss der Kreisstadt Olpe.

Die Prüfung des Gesamtabschlusses der Kreisstadt Olpe ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 103 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).