Bereits im Jahr 2008 wurde zusammen mit den Grundbesitzabgabenbescheiden allen Grundstückseigentümern ein Informationsflyer zur Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW zugesandt.

An dieser Stelle möchten wir Ihnen gerne weitere Hilfestellungen zur Durchführung der Dichtheitsprüfungen geben.

Gemäß § 61a Abs. 1 LWG NRW sind private Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können. Abwasserleitungen müssen geschlossen, dicht und soweit erforderlich zum Reinigen eingerichtet sein. Nach § 61a Abs. 3 Satz 1 LWG NRW hat der Grundstückseigentümer im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Ausgenommen sind Abwasserleitungen zur getrennten Beseitigung von Niederschlagswasser und Leitungen, die in dichten Schutzrohren so verlegt sind, dass austretendes Abwasser aufgefangen und erkannt wird.

Die Dichtheit der Abwasserleitungen ist von einem anerkannten Sachkundigen zu prüfen. Er hat die Prüfunterlagen zu erstellen und die Dichtheit zu bescheinigen. Die Anforderungen an den Sachkundigen sind in der Verwaltungsvorschrift des Landes NRW vom 31.03.2009 festgelegt. Eine Liste von anerkannten Sachkundigen ist im Internet unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm veröffentlicht.

Bei den Anforderungen an die Dichtheitsprüfung orientiert sich die Kreisstadt Olpe an den anerkannten technischen Regelwerken (DIN 1986-30, ATV-M 143 Teil 6, DIN EN 1610, DWA-A 139).

Die Durchführung der Dichtheitsprüfung für häusliches Abwasser und die Anwendung der verschiedenen Regelwerke ist in dem als Download angehängten Ablaufschema dargestellt.

Leitungen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser führen, sind immer durch eine Druckprüfung mit Luft oder Wasser nachzuweisen.

Um eine einheitliche Prüfung im Bereich der Kreisstadt Olpe sicherzustellen und die Übersichtlichkeit für die Grundstückseigentümer und die Sachkundigen zu erhöhen, sind Vordrucke für sämtliche Prüfverfahren zusammengestellt.

Zur Anerkennung der Dichtheitsprüfung (angewandtes Prüfverfahren und eingereichte Unterlagen) durch die Kreisstadt Olpe, sollte der Grundstückseigentümer sämtliche Unterlagen innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Dichtheitsprüfung bei der Kreisstadt Olpe, Tiefbauamt einreichen.

Die Mitarbeiter des Tiefbauamtes der Kreisstadt Olpe beantworten gerne Ihre Fragen und geben Tipps und Informationen zur Grundstücksentwässerung.

Rechtliche Grundlagen

  • § 61a Landeswassergesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LWG NRW)
  • Satzung der Kreisstadt Olpe zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW

Downloads & Dokumente

Satzung der Kreisstadt Olpe zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW
Info-Flyer zur Dichtheitsprüfung “Ist Ihr Kanal noch dicht?“
Ablaufschema “Durchführung der Dichtheitsprüfung“
Dichtheitsbescheinigung
Dichtheitsbescheinigung (ausfüllbar)
Fristen für die Dichtheitsprüfung von privaten Anschlussleitungen (alphabetisches Straßenverzeichnis)

Sonstiges

Grundstücksentwässerung