Deshalb ist auch von der Kreisstadt Olpe ein Gewässerschutzbeauftragter benannt worden.
Die Aufgaben, zu denen der Gewässerschutzbeauftragte berechtigt und verpflichtet ist, ergeben sich aus dem § 65 WHG sowie der "Dienstanweisung über die Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten der Kreisstadt Olpe" und erstrecken sich auf alle Gewässerschutzmaßnahmen im Abwasserwesen.
Der Gewässerschutzbeauftragte gilt als innerbetriebliches Kontrollorgan des Kanalnetzbetreibers, überwacht Anforderungen aus wasserrechtlichen Erlaubnissen und die Betriebssicherheit der Abwasseranlagen. Er berät die Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung in allen Angelegenheiten des Gewässerschutzes. Die Ergebnisse seiner Tätigkeiten dokumentiert er in einem jählrichen Bericht.
Rechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Dienstanweisung über die Aufgaben und Pflichten des Gewässerschutzbeauftragten der Kreisstadt Olpe



