Die Grundstücksentwässerung beinhaltet sämtliche Belange der Entwässerung (Schmutz- und Regenwasser) auf den privaten Grundstücken.
Das anfallende Schmutzwasser wird in der Regel dem städtischen Schmutzwasser- bzw. Mischwasserkanal über einen Hausanschluss zugeführt. In einigen ländlichen Bereichen erfolgt die Entsorgung zum Teil über Druckentwässerungssysteme oder über Kleinkläranlagen.
Das Tiefbauamt ist Ansprechpartner zu folgenden Themen der Grundstücksentwässerung:
- Anschluss an den öffentlichen Kanal
(Entwässerungsantrag), - Regenwasserversickerung/Einleitung in ein Gewässer
(Antrag auf wasserbehördliche Erlaubnis), - Störung der bestehenden Grundstücksentwässerungsanlagen
(Rückstausicherung), - Unterhaltung der privaten Entwässerungsanlagen
(Dichtheitsprüfung) - Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben
(Klärschlammentsorgung) - Angaben über Kanäle, Kanaltiefen, Hausanschlusskanäle, über vorhandene Kanalschächte, deren Tiefe sowie weitere allgemeine Auskünfte.



