Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Zahlungsabwicklung der Kreisstadt Olpe und ihrer Sondervermögen.

Die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Kreisstadt Olpe und ihrer Sondervermögen sowie die Vornahme der Prüfungen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 103 ff der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)