Die Prüfung von Vergaben hängt von mehreren Punkten ab.

Die Prüfung von Vergaben erstreckt sich insbesondere darauf, ob

a) Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen,

b) die Bestimmungen der jeweils geltenden Vergabedienstanweisung beachtet wurden,

c) die Vorschriften der bei Vergaben zu beachtenden Zuständigkeitsregelung eingehalten worden sind und die entsprechenden Beschlüsse vorliegen.