Das Rechnungsprüfungsamt hat die im § 103 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verankerten Pflichtaufgaben durchzuführen.
Darunter fallen insbesondere:
- Prüfung des Gesamtabschlusses der Kreisstadt Olpe sowie die Vornahme der Prüfungen
- Prüfung des Jahresabschlusses der Kreisstadt Olpe und des Realschulverbandes Olpe-Drolshagen,
- Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Kreisstadt Olpe und ihrer Sondervermögen,
- Prüfung von Vergaben.
Darüber hinaus ist das Rechnungsprüfungsamt u. a. Vorprüfungsstelle für die Jahresabschlüsse der im Stadtgebiet Olpe tätigen Wasserbeschaffungsverbände nach dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände und nimmt Aufgaben der internen Revision für die Stadtwerke Olpe GmbH sowie die Olper Bäderbetriebe GmbH wahr.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes ist der § 103 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen.



