Das Rechnungsprüfungsamt hat die im § 103 Absatz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) verankerten Pflichtaufgaben durchzuführen.

Darunter fallen insbesondere:

  • Prüfung des Gesamtabschlusses der Kreisstadt Olpe sowie die Vornahme der Prüfungen
  • Prüfung des Jahresabschlusses der Kreisstadt Olpe und des Realschulverbandes Olpe-Drolshagen, 
  • Dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung der Kreisstadt Olpe und ihrer Sondervermögen, 
  • Prüfung von Vergaben.

Darüber hinaus ist das Rechnungsprüfungsamt u. a. Vorprüfungsstelle für die Jahresabschlüsse der im Stadtgebiet Olpe tätigen Wasserbeschaffungsverbände nach dem Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände und nimmt Aufgaben der internen Revision für die Stadtwerke Olpe GmbH sowie die Olper Bäderbetriebe GmbH wahr.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Rechnungsprüfungsamtes ist der § 103 Absatz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein - Westfalen.