Im Zuge der Sperrgutabfuhr werden nur Abfälle in haushaltsüblichen Mengen abgeholt, die wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichts nicht in die grauen Restabfallbehälter eingefüllt werden können.
Die einzelnen Sperrgutstücke dürfen ein Gesamtgewicht von 75 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten.
Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt maximal 3 Kubikmeter.
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