Anforderung der Abholung von Sperrmüll

Im Zuge der Sperrgutabfuhr werden nur Abfälle in haushaltsüblichen Mengen abgeholt, die wegen ihres Umfanges oder ihres Gewichts nicht in die grauen Restabfallbehälter eingefüllt werden können.

Die einzelnen Sperrgutstücke dürfen ein Gesamtgewicht von 75 kg und eine Länge von 2 m nicht überschreiten.
Die zugelassene Gesamtmenge pro Abfuhr beträgt maximal 3 Kubikmeter.

Hinweis: Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden.

Ihre Kontaktdaten:


Welche Gegenstände sollen abgeholt werden?
Es werden nur angemeldete Gegenstände mitgenommen!
   
Gegenstand Anzahl
   
Matratzen / Polstermöbel:

Wäschekörbe / Spielgeräte:  
Teppich / Auslegeware:
Sonstiges (bitte ausführen)
Menge Sonstiges in cbm:
Im Rahmen der Sperrgutabfuhr werden nicht entsorgt:
  • Altholz
  • Grün- und Strauchschnitt
  • Kleinteile in Säcken oder Kartons verpackt
  • Abfälle aus Gebäudeerweiterungen, -umbauten, -renovierungen, -abrissen (Baustellenabfälle und Bauschutt) und aus Haushaltsauflösungen
  • Elektroaltgeräte 

Unter den Sortierhinweisen zur Abfuhr von sperrigen Abfällen finden Sie weitere Hinweise zur Sortierung des Abfalls.


Eingangsbestätigung
 Ich möchte eine Kopie meiner Anforderung als E-Mail erhalten (E-Mailadresse bitte oben angeben!).

Haben Sie noch Anregungen und Bemerkungen zum Thema Sperrmüll?
 
Datenschutzhinweise:
Ich bin damit einverstanden, dass meine Telefon-Nr. und E-Mail-Adresse auch darüber hinaus für eine Kontaktherstellung für weitere Belange des Abfallbereiches gespeichert werden. Eine Übermittlung an Dritte ist nicht vorgesehen.