Hier finden Sie Angaben über die Höhe der einzelnen Steuersätze der Kreisstadt Olpe.

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Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz der Kreisstadt Olpe beträgt derzeit 415 %.

Grundsteuer

Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)  213 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)  439 v.H.

Hundesteuer

Die Steuer beträgt jährlich wenn

  • nur ein Hund gehalten wird                      64,00 Euro je Hund;
  • zwei Hunde gehalten werden                   78,00 Euro je Hund;
  • drei oder mehr Hunde gehalten werden     91,00 Euro je Hund.

Vergnügungssteuer

Die Steuer für Spielapparate beträgt ab 01.01.2015 je Monat bei

  • Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten
    in Spielhallen    =   15 v.H. des Einspielergebnisses
    in Gaststätten   =   15 v.H. des Einspielergebnisses 
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeiten
    in Spielhallen   =    35,00 Euro
    in Gaststätten  =    20,00 Euro