Hier finden Sie Angaben über die Höhe der einzelnen Steuersätze der Kreisstadt Olpe.
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Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz der Kreisstadt Olpe beträgt derzeit 415 %.
Grundsteuer
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 213 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 439 v.H.
Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) 439 v.H.
Hundesteuer
Die Steuer beträgt jährlich wenn
- nur ein Hund gehalten wird 64,00 Euro je Hund;
- zwei Hunde gehalten werden 78,00 Euro je Hund;
- drei oder mehr Hunde gehalten werden 91,00 Euro je Hund.
Vergnügungssteuer
Die Steuer für Spielapparate beträgt ab 01.01.2015 je Monat bei
- Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten
in Spielhallen = 15 v.H. des Einspielergebnisses
in Gaststätten = 15 v.H. des Einspielergebnisses - Apparate ohne Gewinnmöglichkeiten
in Spielhallen = 35,00 Euro
in Gaststätten = 20,00 Euro



