Auskunftserteilung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
- Prüfung von Versicherungsverläufen und Rentenbescheide
- Prüfung von Anspruchsvoraussetzungen bei Leistungsträgern
- Aufnahme von Rentenanträgen ( Erwerbsminderungs-, Alters-, Hinterbliebenenrente)
- Anträge auf Klärung des Rentenversicherungskontos
- Anträge auf Klärung von Kindererziehungs-, Berücksichtigungszeiten
- Anträge auf Anerkennung von Zeiten im Beitrittsgebiet und der ehemaligen GUS-Staaten
- Anträge auf Gewährung von Maßnahmen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation ( Umschulungen, Kurmaßnahmen ), soweit diese über die Rentenver-sicherung finanziert werden
- Anträge zur Beitragszahlung und -erstattung
- Anträge betreffend den Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Auskünfte zu Fragen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (nicht zur Rentenhöhe)
- Aufnahme von Widersprüchen und Zeugenaussagen
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt, jedoch können bei der Antragsaufnahme noch weitere Unterlagen erforderlich werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenversicherungsnummer und -unterlagen
- Versicherungsverlauf / Versicherungsnachweise
- Bankverbindung
- bei weiblichen Versicherten --- Familienstammbuch
- wegen Todes:
- Sterbeurkunde / Rentenbescheid des Verstorbenen
- Nachweis über Betriebsrente oder Zusatzversorgung
Zum Service gehören weiterhin:
- Bestätigungen von Unterlagen und Unterschriften
- Anforderung von fehlenden Versicherungsnachweisen
- Anforderung von Rentenauskünften und Versicherungsverläufen
Bitte informieren Sie sich über Ihre Rentenansprüche möglichst frühzeitig. Klären Sie evtl. Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf (ungeklärte Zeiten) alsbald durch einen Antrag auf Kontenklärung. Nur wenn sie ausreichend informiert sind, können Sie beurteilen, ob Ihre Rente im Alter ausreicht oder ob Sie ergänzend zur gesetzlichen Rentenversicherung noch private Altersvorsorge betreiben sollen. Durch die jüngste Rentenreform wird das Rentenniveau jedenfalls langfristig sinken und vermehrt eine private Ergänzungsvorsorge erforderlich machen.



