Um die vielfältigen Aufgaben der Stadtverwaltung sachgerecht erledigen zu können, müssen in allen Bereichen der Stadtverwaltung Olpe häufig personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person). Die Mitarbeiter der Kreisstadt Olpe sind verpflichtet, bei ihrer täglichen Arbeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes zu beachten.
Der Datenschutzbeauftragte achtet darauf, dass bei der Stadtverwaltung Olpe die gesetzlichen Vorschriften sowie die innerdienstlichen Regelungen und Weisungen zum Datenschutz eingehalten werden. Er berät darüber hinaus die Verwaltungsführung und alle Organisationseinheiten der Verwaltung in Fragen des Datenschutzes.
Rechtliche Grundlagen
Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Landesverfassung NRW hat jeder Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Eingriffe in diesen Datenschutz dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit stehen und ein Gesetz dies zulässt (Art. 4 Abs. 2 der Landesverfassung).



